Situationsgerechte Patientenverfügungen

Der Wille der Patienten ist zentral bei jeder medizinischen Behandlung, auch in Situationen, in denen sie nicht mehr urteilsfähig sind. Liegt eine Patientenverfügung vor, ist das Behandlungsteam verpflichtet, diese umzusetzen. So ist es im neuen Erwachsenenschutzrecht geregelt. Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) unterstützt ein Projekt des USZ, das sich mit situationsgerechten Patientenverfügungen auseinandersetzt. Dafür werden auf der Basis internationaler Best-Practice-Programme unter anderem Entscheidungshilfen in Form von Dokumenten und Videos erarbeitet. Damit nimmt das USZ eine Vorreiterrolle in der Begleitung von Patientinnen und Patienten ein.

Im Rahmen eines durch den SNF geförderten USZ-Projekts «Multidisciplinary Advance Care Planning and Shared Decision Making for end of life care» (MAPS trial) wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kliniken und Medizinbereichen aus dem UniversitätsSpital Zürich (Innere Medizin, Onkologie, Neurologie, Nephrologie, Dermatologie, Radio-Onkologie, Hämatologie, Anästhesie, Pflegewissenschaft, Palliative Care, Klinische Ethik, Sozialdienst und Patientenberatung ) auf der Basis internationaler Best-Practice-Programme ein Beratungskonzept inklusive medizinisch sinnvoller Patientenverfügungen erarbeitet. Gemeinsam mit palliative.zh/sh wurde das Konzept für die ambulante Notfallversorgung als ACP-NOPA weiterentwickelt. Dieses Konzept gewann den mit CHF 15’000 dotierten Förderpreis des Forum Managed Care 2017.

Das Ziel von Advance Care Planning (ACP) ist es, durch eine gemeinsame Entscheidungsfindung auf dem Standard der evidenzbasierten Medizin (literaturbasierte Entscheidungshilfen) eine informierte Zustimmung für zukünftige Behandlungen zu formulieren. Die Evidenz von solchen frühzeitigen, strukturierten Gesprächen mit behandelnden Ärzten wurde in verschiedenen Studien belegt (JAMDA 15. 2014:454e456; Ann Intern Med. 2014;161:408–418. doi:10.7326/M14–0644; BMJ 2010;340:c1345 doi:10.1136/bmj.c1345).

Führen geschulte Health Care Professionals (Ärzte, Pflege, Sozialarbeitende) die Gespräche und sind die vom Arzt unterschriebenen Notfallverfügungen ins System eingebunden, ist das ACP-Konzept sogar hoch effektiv (JAMDA 15. 2014:454e456; NEJM 376; 2017; 11 DOI: 10.1056/NEJMsb1612511).

Auch die am USZ durchgeführte Studie zeigte noch sechs Monate nach Einschluss der Patienten in das ACP-Konzept, dass Angehörige und Behandlungsteam sich besser informiert fühlten und die Dokumentation optimiert war. Entscheidungskonflikte bezüglich möglicher Massnahmen für die Notfallsituation traten bei Patienten wie bei Angehörigen deutlich seltener auf. Die Behandlungswünsche der Patienten konnten öfter erfüllt werden, auch bezüglich Betreuung für die letzte Lebensphase.

Erfolgreiche Studienresultate

Quelle: Klinische Ethik, Prof. Dr. med. Tanja Krones

Messgrösse/Indikator Interventions­gruppe (Beratung nach ACP-Konzept) Kontrollgruppe (Standardberatung Sozialdienst) Signifikanz
Patientenverfügung vorhanden 100 % 44 % 0.004
Entscheidungskonflikte zukünftiger Notfallpatient 14.4 (Mittelwert) 33.5 (Mittelwert) 0
Entscheidungskonflikt zukünftiger Notfall Angehörige 20.2 (Mittelwert) 40.4 (Mittelwert) 0
Notfalldokumentation vollständig 89 % 64 % 0.021
Vertretungsperson definiert 100 % 77 % 0.04
Übereinstimmung bei Wunsch nach Reanimation (Patient-Arzt-Vertretungsperson) 62 % 30 % 0.007
Wunsch nach Betreuungsort in der letzten Lebensphase erfüllt 29 % 11 % 0.05

Interventions­gruppe (Beratung nach ACP-Konzept)

Patientenverfügung vorhanden Entscheidungskonflikte zukünftiger Notfallpatient
100 % 14.4 (Mittelwert)

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