Grundlagen der Rechnungslegung

Gemäss dem Schreiben der Gesundheitsdirektion vom 28. Mai 2015 für die Anforderungen
einer zertifizierten Betriebsbuchhaltung nach den Branchenvorgaben des Schweizer Spital­verbands H+ (REKOLE), erwartet die Gesundheitsdirektion von den Listenspitälern, dass sie einen von drei möglichen Rechnungslegungsstandards anwenden (IPSAS/HBR, IFRS oder Swiss GAAP FER).

Das USZ hat sich für Swiss GAAP FER als Rechnungslegungsstandard entschieden. Die Rechnungslegung des USZ erfolgt in Übereinstimmung mit den Richt­linien der Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) und den Bestimmungen der schweizerischen Gesetze. Es wird das gesamte Regelwerk angewandt (Grössenkriterien, welche lediglich die Anwendung der Kern-FER zulassen, werden überschritten). Ausgenommen bleiben die branchenspezifischen Fachempfehlungen (FER 14 «Konzernrechnung von Versicherungsunternehmen», FER 26 «Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen», FER 41 «Rechnungslegung für Gebäudeversicherer und Krankenversicherer»). FER 21 «Rechnungslegung für gemeinnützige, soziale Nonprofit Organisationen» findet genauso wenig Anwendung für das USZ wie FER 31 «Ergänzende Fachempfehlungen für kotierte Unternehmungen». Das USZ erstellt aufgrund seiner Beteiligung an der Zentralwäscherei Zürich ZWZ mit 40 % einen konsolidierten Abschluss.

Die Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns (true and fair view) und wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Soweit nichts Anderes vermerkt
ist, werden alle Beträge in Tausend Schweizer Franken (TCHF) ausgewiesen.

Bei der Erstellung der Rechnung werden folgende Grundsätze und qualitativen Anforderungen beachtet:

  • Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern Principle)
  • Wirtschaftliche Betrachtungsweise (Substance over Form)
  • Zeitliche Abgrenzung (Accrual Principle)
  • Sachliche Abgrenzung (Matching of Cost and Revenue)
  • Vorsichtsprinzip
  • Unzulässigkeit der Verrechnung von Aktiven und Passiven sowie von Aufwand und Ertrag (Bruttoprinzip)
  • Vollständigkeit
  • Wesentlichkeit
  • Stetigkeit in der Darstellung, Offenlegung und Bewertung
  • Verlässlichkeit / Willkürfreiheit
  • Klarheit