Spitalrat
Mitglieder
Die sieben ordentlichen Mitglieder des Spitalrats werden vom Regierungsrat des Kantons
Zürich gewählt, die Wahl wird vom Kantonsrat des Kantons Zürich genehmigt. Die Mitglieder des Spitalrats nehmen innerhalb des USZ keine Exekutivfunktionen wahr.
Martin Waser | Präsident des Spitalrats (seit 2014) |
---|---|
Urs Lauffer | Vizepräsident des Spitalrats (seit 2015) |
Dr. oec. HSG Arnold Bachmann | Mitglied des Spitalrats (seit 2007) |
Prof. Dr. med. Dieter Conen | Mitglied des Spitalrats (seit 2007) |
Dr. iur. Franz Hoffet | Mitglied des Spitalrats (seit 2015) |
Monika Urfer, MPH, MAS EBBM | Mitglied des Spitalrats (seit 2007) |
Dr. sc. nat. Martina Weiss | Mitglied des Spitalrats (seit 2013) |
Dr. oec. Hansjörg Lehmann | Vertreter der Gesundheitsdirektion* (seit 2014) |
Prof. Dr. med. Hans-Rudolf Lüscher | Vertreter des Universitätsrates* (seit 2011) |
Dr. iur. David Chaksad (nicht abgebildet) | Generalsekretär des Spitalrats (bis 31.08.2016) |
lic. iur. RA Beatrice Grob | Generalsekretärin des Spitalrats (seit 01.09.2016) |
* Die für das Gesundheitswesen zuständige Direktion des Regierungsrates sowie ein Mitglied des Universitätsrates sind im Spitalrat mit beratender Stimme vertreten, haben jedoch kein Antragsrecht.
Die Funktionen und Aufgaben des Spitalrats sind in § 11 Abs. 3 des USZG vom 19. September 2005 geregelt:
Aufgaben: Der Spitalrat
- ist das obererste Führungsorgan des Universitätsspitals
- ist verantwortlich für die Erfüllung der kantonalen Leistungsaufträge
- schliesst Leistungsvereinbarungen mit den zuständigen Direktionen des Regierungsrates ab
- regelt die Zusammenarbeit mit Hochschulen und schliesst Verträge ab
- stellt bei der für das Gesundheitswesen zuständigen Direktion des Regierungsrates Antrag zum Leistungsgruppenbudget
- verabschiedet den Entwicklungs- und Finanzplan zur Kenntnisnahme an den Regierungsrat
- verabschiedet den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und den Antrag zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung des Verlusts zuhanden des Regierungsrates
- erlässt sein Organisationsreglement
- erlässt das Spitalstatut, das Personalreglement, das Finanzreglement, die Taxordnung sowie weitere Reglemente
- legt die Unternehmensstrategie fest
- legt die weiteren Leistungen gemäss § 3 Abs. 3 des USZG fest
- ernennt die Mitglieder der Spitaldirektion und legt den Vorsitz und dessen Kompetenzen fest
- ernennt die Klinik- und Institutsdirektorinnen und -direktoren
- übt die Aufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen aus
- behandelt Rekurse gegen Anordnungen der Spitaldirektion
- regelt die erstinstanzliche Entscheidbefugnis der Organe und Organisationseinheiten des Universitätsspitals
Die Organisation des Spitalrats ist im Organisationsreglement des Spitalrats des UniversitätsSpitals Zürich (OR SR) vom 16. Januar 2007 geregelt.
Finanzausschuss des Spitalrats
Der Finanzausschuss unterstützt und begleitet den Spitalrat in Bezug auf alle Geschäfte im Zusammenhang mit Finanzen und Controlling, namentlich bei der Rechnungslegung, der externen und internen Revision, der Finanzstrategie und der Finanzplanung. Der Finanzausschuss hat sich ein unabhängiges Urteil über die finanzielle Verfassung des Universitätsspitals zu bilden, indem er die finanzielle Entwicklung mit der Direktion Finanzen sowie der externen und internen Revision erörtert.
Dem Finanzausschuss gehören zwei Mitglieder des Spitalrats sowie ein externes Mitglied an:
Dr. oec. HSG Arnold Bachmann | Mitglied des Spitalrats und Leiter Finanzausschuss |
---|---|
Dr. iur. Franz Hoffet | Mitglied des Spitalrats |
Prof. Dr. rer. pol. Dieter Pfaff | Externes Mitglied, Direktor des Instituts für Betriebswirtschaftslehre, Lehrstuhl für Accounting und Controlling, Universität Zürich |
An den Sitzungen des Finanzausschusses sind anwesend:
lic. oec. HSG Rita Ziegler | Vorsitzende der Spitaldirektion (bis 31.03.2016) |
---|---|
Prof. Dr. med. Gregor Zünd | Vorsitzender der Spitaldirektion (ab 01.04.2016) |
Hugo Keune | Direktor Finanzen (seit 2010) und stellvertretender CEO (seit 01.04.2016) |
Ursula Thomet | Verantwortliche Internes Kontrollsystem IKS und Revisionen USZ |
Dr. iur. David Chaksad | Generalsekretär des Spitalrats (bis 31.08.2016) |
lic. iur. RA Beatrice Grob | Generalsekretärin des Spitalrats (ab 01.09.2016) |
Gerhard Siegrist | Mandatsleiter des Operational Audit USZ, Partner bei PricewaterhouseCoopers |
Je nach Traktandum werden weitere Personen beigezogen.
Die Aufgaben und Kompetenzen des Finanzausschusses (FA SR) sind in § 3 des Reglements über den Finanzausschuss des Spitalrats (Regl FA SR) vom 26. August 2015 geregelt:
Der Finanzausschuss bereitet alle Geschäfte im Bereich Finanzen und Controlling vor, die gestützt auf das USZG in die Kompetenz des Spitalrats fallen. Er unterbreitet dazu dem Spitalrat die entsprechenden Anträge der Spitaldirektion mit einem Antrag, so namentlich zu:
- KEF, Globalbudget und zu übrigen Finanzierungen
- Angebots-, Entwicklungs- und Finanzplan
- Unternehmensbudget und Investitionsplanung
- Planung der Revisionstätigkeit (Prüfplan)
- Jahresrechnung inkl. Prüfbericht sowie Antrag zur Gewinnverwendung
- Ausgabenbeschlüssen, die ihm durch den Spitalratspräsidenten zur Vorberatung zugewiesen werden.
Weitere Aufgaben des Finanzausschusses sind:
- Beurteilung, inwiefern die finanziellen Ziele der Spitaldirektion erreicht werden
- Beurteilung von Ausführungsbestimmungen der Spitaldirektion zur finanziellen Führung gemäss § 2 Fin-Reg USZ
- Beurteilung der finanziellen Entwicklung; Kenntnisnahme und Besprechung der internen periodischen Finanzberichterstattung zuhanden des Spitalrats (Quartalsreporting, Zwischenabschluss, Trimesterberichte etc.)
- Beurteilung von Kreditübertragungen gemäss § 9 Fin-Reg USZ
- Beurteilung der Organisation und der Wirksamkeit des finanziellen Risikomanagements und des Internen Kontrollsystems (IKS)
- Beurteilung von Leistung, Honorierung und Unabhängigkeit der beauftragten externen Revisionsstellen
- Begleitung Umsetzung Finanzstrategie; Review
- Begleitung von Projekten zur Weiterentwicklung des Rechnungswesens
Der Finanzausschuss berät Prüfberichte der internen und externen Revision:
- Die ausführlichen Detailberichte (abschliessend)
- Die zusammenfassenden Berichte inklusive Stellungnahmen der Spitaldirektion zuhanden des Spitalrats
Personal- und Rechtspflegeausschuss des Spitalrats
Der Personal- und Rechtspflegeausschuss (PRA SR) unterstützt und begleitet den Spitalrat in Bezug auf Personalgeschäfte des Spitalrats. Dem Personal- und Rechtspflegeausschuss gehören der Präsident des Spitalrats sowie die für das Ressort Personal zuständigen Spitalratsmitglieder an. Weitere Personen können beigezogen werden.
Martin Waser | Präsident des Spitalrats |
---|---|
Urs Lauffer | Vizepräsident des Spitalrats |
Prof. Dr. med. Dieter Conen | Mitglied des Spitalrats |
Monika Urfer, MPH, MAS EBBM | Mitglied des Spitalrats |
lic. iur. RA Beatrice Grob | Generalsekretärin des Spitalrats (ab 01.09.2016) |
Die Aufgaben und Kompetenzen des Personal- und Rechtspflegeausschusses des Spitalrats sind in § 3 des Reglements über den Personal- und Rechtspflegausschuss des Spitalrats (Regl PRA SR) vom 5. Juli 2015 geregelt:
Der Personal- und Rechtspflegeausschuss ist zuständig für:
- die Vorbereitung der Personalgeschäfte des Spitalrats (inkl. Antragstellung)
- den Erlass von Anstellungsverfügungen sowie den Abschluss von Anstellungsverträgen gestützt auf die Anstellungsbeschlüsse des Spitalrats
- den Erlass von Kündigungsverfügungen sowie den Abschluss von Trennungsvereinbarungen gestützt auf die Trennungsbeschlüsse des Spitalrats
- die Beurteilung der Spitaldirektionsmitglieder sowie die Festsetzung der Lohnentwicklung und variablen Lohnanteile auf Antrag der / des Vorsitzenden der Spitaldirektion
- den Erlass weiterer personalrechtlicher Verfügungen für Personen, deren Anstellungsbehörde der Spitalrat ist, mit Ausnahme von Freistellung, Einstellung im Amt und Versetzung
- die Erarbeitung eines Verfahrens zur Rekrutierung und Ernennung von Direktionsmitgliedern sowie Klinik- und Institutsdirektorinnen- und -Direktoren (zusammen mit der Spitaldirektion) zuhanden des Spitalrats
Der Personal- und Rechtspflegeausschuss erlässt seine Anordnungen im Namen des Spitalrats. Er kann jederzeit eigene Aufgaben dem Spitalrat zur Beschlussfassung unterbreiten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Personal- und Rechtspflegeausschuss in sämtliche Personaldossiers Einsicht nehmen sowie Auskunftspersonen befragen. Die Mitglieder des Personalausschusses des Spitalrats werden in Angelegenheiten der Rechtspflege über Verfahrensstände und Rechtsschriften orientiert und nehmen dazu Stellung.