Rechtsform
Das UniversitätsSpital Zürich ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das UniversitätsSpital Zürich am 1. Januar 2007 eine selbstständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Zürich. Folgende Dokumente bilden die rechtlichen Grundlagen:
- Gesetz über das UniversitätsSpital Zürich (USZG) vom 19. September 2005
- Statut des UniversitätsSpitals Zürich (USZ-Statut) vom 10. Februar 2010
- Geschäftsordnung für das UniversitätsSpital Zürich (GO USZ) vom 18. November 2015
Kapitalstruktur
Die Kapitalstruktur des UniversitätsSpitals Zürich geht aus der Bilanz, dem Eigenkapitalnachweis sowie den entsprechenden Erläuterungen hervor.
Kompetenzregelung
Die Kompetenzen zwischen Spitalrat und Spitaldirektion sind in den oben erwähnten Grundlagen geregelt sowie in der Personal- und Finanzkompetenzordnung des UniversitätsSpitals Zürich (PFK USZ).