Bewertungskonzept

Die Bewertungsgrundlagen sind im Handbuch für Rechnungslegung des USZ (HBR USZ) festgehalten, welches vom Spitalrat genehmigt und in Kraft gesetzt wurde.

In der Jahresrechnung gilt der Grundsatz der Einzelbewertung von Aktiven und Verbindlichkeiten. Über- und Unterbewertungen von einzelbewerteten Aktiven respektive Verbindlichkeiten dürfen nicht miteinander verrechnet werden. Das Bewertungskonzept für die Jahresrechnung basiert auf der Bewertungsgrundlage von historischen Kosten. Eine Bewertung zu aktuellen Werten wird vorgenommen, wo die Bestimmungen von Swiss GAAP FER dies vorschreiben oder ein Wahlrecht besteht (zum Beispiel Wertschriften des Anlagevermögens). Bei Bilanzpositionen in Fremdwährung ist der Umrechnungskurs zum Bilanzstichtag massgebend.

Flüssige Mittel

Als flüssige Mittel gelten Kassenbestände, Postguthaben und Bankguthaben inklusive Festgeldanlagen mit einer Restlaufzeit nach Bilanzstichtag von höchstens 90 Tagen. Diese Bilanzpositionen bilden zusammen den der Geldflussrechnung zugrundeliegenden Fonds. Die Flüssigen Mittel werden zum Nominalwert bewertet.

Wertschriften des Umlaufvermögens

Als Wertschriften des Umlaufvermögens gelten Wertpapiere (Aktien, Obligationen, Anteile an Anlagenfonds u. a.), die als Liquiditätsreserve gehalten werden, ohne die Absicht einer dauernden Anlage, noch über diese Wertschriften einen massgeblichen Einfluss auf andere Unternehmungen auszuüben. Die Wertschriften des Umlaufvermögens werden zu aktuellen Werten bewertet. Liegt kein aktueller Wert vor, werden sie höchstens zu Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigungen bewertet.

Kantonales Kontokorrent

Das kantonale Kontokorrent enthält Guthaben gegenüber dem Kanton und ist zum Nominalwert ausgewiesen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (LuL) umfasst Guthaben aus Patientenbehandlungen, aus Forschung und Lehre sowie übrige Guthaben, die aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit des USZ entstanden sind. Die Forderungen aus LuL werden zum Nominalwert unter Abzug allfälliger Wertbeeinträchtigungen (Delkredere) bewertet.

Eine Wertberichtigung von Forderungen wird erfolgswirksam erfasst, wenn objektive Hinweise vorliegen, dass fällige Forderungen nicht vollständig einbringlich sind (Einzelwertberichtigung). Pauschale Wertberichtigungen werden für nicht einzelwertberichtigte Forderungen zur Deckung von nicht eindeutig quantifizierbaren Bonitäts- und Verlustrisiken aufgrund einer zeitlichen Staffelung der Überfälligkeiten der Forderungen auf der Basis von Erfahrungswerten erfasst. Diese Erfahrungswerte berücksichtigen auch den Umstand, dass mit zunehmender Überfälligkeit der Forderungen das Ausfallrisiko steigt.

Pauschal­wert­berichtigungs­sätze nach Fälligkeiten Wert­­be­­rich­ti­gung
Nicht fällig 0 %
Überfällig 1 bis 30 Tage 0 %
Überfällig 31 bis 60 Tage 0 %
Überfällig 61 bis 90 Tage 5 %
Überfällig 91 bis 120 Tage 10 %
Überfällig ab 121 Tage 17.5 %

Wert­­be­­rich­ti­gung

Pauschal­wert­berichtigungs­sätze nach Fälligkeiten
Überfällig 91 bis 120 Tage Überfällig ab 121 Tage
10 % 17.5 %

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Sonstige kurzfristige Forderungen

Zu dieser Bilanzposition zählen alle sonstigen kurzfristigen Forderungen, welche nicht in direktem Zusammenhang mit der ordentlichen Geschäftstätigkeit des USZ stehen und eine Laufzeit unter 12 Monaten aufweisen. Sie werden zum Nominalwert unter Abzug allfälliger Wertbeeinträchtigungen bewertet.

Vorräte und angefangene Behandlungen

Die Vorräte umfassen sämtliche Artikel, die beschafft werden und nicht direkt dem Leistungserbringungsprozess zugeführt werden. Wesentliche Warenlager werden bestandsgeführt oder im Rahmen des Abschlussprozesses im vierten Quartal inventiert und bilanziert. Die physisch vorhandenen Artikel in nicht bestandsgeführten dezentralen Warenlagern (z. B. Stationslager) sind – da nur in geringem Umfang vorhanden – nicht Bestandteil der Vorräte und gelten als verbraucht. Die Bewertung der Warenvorräte erfolgt zu Anschaffungskosten inklusive aller direkten und indirekten Anschaffungsnebenkosten.

Die Bewertung der beschafften Warenvorräte erfolgt zum gleitenden Durchschnittspreis. In den gleitenden Durchschnittspreis fliessen Rabatte und geplante sowie ungeplante Bezugsnebenkosten mit ein. Skonti werden dagegen nicht in den Beschaffungspreis einbezogen. Sie werden im Zahlungszeitpunkt als Finanzertrag verbucht. Liegt der Netto-Marktwert der Vorräte unter den Anschaffungs- respektive Herstellkosten, so wird dieser für die Bewertung angewendet (Niederstwertprinzip). Zu den angefangenen Arbeiten (Behandlungen) gehören per Bilanzstichtag nicht ausgetretene, stationäre Fälle (Überlieger).

Die Leistungen der Berichtsperiode von Überliegern werden anteilsmässig mit dem durchschnittlichen Case Mix Index (CMI) der entsprechenden Klinik am USZ berücksichtigt. Bestehen Anzeichen für eine fehlende Werthaltigkeit, erfolgt im Einzelfall eine entsprechende Korrektur.

Aktive Rechnungs­ab­grenzung

Die Aktiven Rechnungsabgrenzungen beinhalten Ausgaben des Berichtsjahres, die als Aufwand einer künftigen Rechnungsperiode zu belasten sind (Aufwandvortrag). Weiter werden dieser Bilanzposition erbrachte, aber noch nicht fakturierte Leistungen der Berichtsperiode zugeordnet (Ertragsnachtrag), insbesondere für stationäre Fälle mit und ohne DRG-Codierung, ambulante Fälle und übrige Aufträge.

Die Erlösabgrenzung erfolgt anhand der abrechenbaren Leistungen und zu den gültigen Tarifen/Preisen. Die Leistungen von ausgetretenen, jedoch noch nicht codierten stationären Fällen werden mit dem durchschnittlichen CMI der entsprechenden Klinik, bei welcher der Austritt erfolgt ist, erfasst.

Sachanlagen

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten, abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgen linear zulasten der Erfolgsrechnung unter Einhaltung der Branchenvorgaben des Schweizer Spitalverbands H+ (REKOLE). Die Aktivierungsgrenze beträgt unter Einhaltung von VKL (Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung) Art. 10 Abs. 5 CHF 10’000 und gilt pro einzelnes Objekt. Es werden keine Sammelaktivierungen vorgenommen. Anlagegüter, die nicht käuflich erworben werden, sondern über ein Leasing finanziert werden, sind den Käufen gleichgestellt und werden aktiviert.

Anlageobjekte, an welche Investitionszuschüsse von Dritten (wissenschaftliche Fonds, Nationalfonds, Universität und andere) geleistet werden, werden zu den vollen Anschaffungskosten in der Anlagenbuchhaltung erfasst. Die geleisteten Zuschüsse werden unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten passiviert und über die Nutzungsdauer des betreffenden Anlagengutes aufgelöst.

Anlageklassen der Sachanlagen

Anlageklassen REKOLE-Kategorien Plan-Nutzungs­dauer
Immobilien
Mieterausbauten C1 Individuelle Nutzungsdauer, (max. 20 Jahre)
Medizintechnik    
Medizintechnische Anlagen, Apparate und Instrumente E1 8 Jahre
Mobiliar und Einrichtungen    
Mobiliar und Einrichtungen (inkl. Lager) D1 10 Jahre
Büromaschinen und Kommunikationssysteme D2 5 Jahre
Geräte und EDV    
Anlagenspezifische Installationen C2 20 Jahre
Werkzeuge, Geräte und Übriges D4 5 Jahre
IT-Hardware F1 4 Jahre
Übrige Sachanlagen    
Fahrzeuge D3 5 Jahre
Anlagen im Bau (AiB)    
Anlagen im Bau (AiB) n/a n/a

Plan-Nutzungs­dauer

Fahrzeuge IT-Hardware
5 Jahre 4 Jahre

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Finanzanlagen

Das finanzielle Anlagevermögen umfasst Beteiligungen sowie Wertschriften, die langfristig gehalten werden. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Abzug allfälliger Wertbeeinträchtigungen bewertet. Beteiligungen mit einem Anteil zwischen 20 % und 50 % werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode ausgewiesen.

Immaterielle Anlagen

Die Bilanzposition enthält aktivierte Software. Die Bewertung der immateriellen Anlagen erfolgt zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellkosten, abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen. Die Abschreibung erfolgt linear. Selbsterarbeitete übrige immaterielle Werte (Patente, Rechte etc.) werden nicht aktiviert, sondern dem Periodenergebnis belastet. Die Branchenvorgaben von H+ (REKOLE) werden angewendet. Die Aktivierungsgrenze beträgt unter Einhaltung von VKL Art. 10 Abs. 5 CHF 10’000 und gilt pro einzelnes Objekt. Es werden keine Sammelaktivierungen vorgenommen.

Immaterielle Anlagen

Anlageklassen REKOLE-Kategorien Plan-Nutzungsdauer
Software    
Software F2 4 Jahre
Software-Upgrades (für medizintechnische Anlagen) E2 3 Jahre
Anlagen im Bau (AiB)    
Anlagen im Bau (AiB) n/a n/a

Anlageklassen

Software Software-Upgrades (für medizintechnische Anlagen)
4 Jahre 3 Jahre

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Impairment (Wertbeeinträchtigung)

Sämtliche Aktiven werden auf jeden Bilanzstichtag daraufhin geprüft, ob Anzeichen dafür bestehen, dass der Buchwert des Aktivums den erzielbaren Wert übersteigt (Wertbeeinträchtigung). Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird der Buchwert auf den erzielbaren Wert reduziert, wobei die Wertbeeinträchtigung dem Periodenergebnis belastet wird. Bei Sachanlagen und immateriellen Werten wird eine Wertbeeinträchtigung als ausserplanmässige Abschreibung erfasst und ausgewiesen.

Kurzfristige Finanz­ver­bindlich­keiten

Unter dieser Bilanzposition werden Darlehen gegenüber Dritten mit einer maximalen Laufzeit von 12 Monaten ausgewiesen; sie sind zum Nominalwert bewertet.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Unter dieser Bilanzposition werden sämtliche Verbindlichkeiten, die aus einer Lieferung und /oder Leistung (LuL) innerhalb der ordentlichen Geschäftstätigkeit des USZ entstanden sind, ausgewiesen. Die Bilanzposition beinhaltet sowohl Verbindlichkeiten gegenüber Dritten als auch gegenüber Nahestehenden. Die Verbindlichkeiten aus LuL haben eine maximale Laufzeit von 12 Monaten gerechnet ab dem Bilanzstichtag, sind unverzinslich und werden zum Nominalwert bewertet.

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

Unter dieser Bilanzposition werden kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen, die weder aus Lieferungen und Leistungen noch aus Leasingverbindlichkeiten stammen und keine Finanzverbindlichkeiten darstellen. Als gewichtigste Position werden hier die Vorauszahlungen und Depotgeldleistungen von Patientinnen und Patienten ausgewiesen.

Offene Verbindlichkeiten aus ermittelten, aber noch nicht ausbezahlten Honoraren aus der privatärztlichen Tätigkeit sind ebenfalls Bestandteil der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten. Weiter fallen unter diese Bilanzposition die Prämien gegenüber Sozialversicherungen, welche in Rechnung gestellt und noch nicht bezahlt sind. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bewertet.

Leasing­ver­bindlich­keiten

Bei den Leasingverbindlichkeiten wird die passivierte Verpflichtung zur Zahlung der Leasingraten aus Finanzleasing ausgewiesen. Die Zahlungsverpflichtungen aus Leasingraten der nächsten 12 Monate werden unter den kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten zum Nominalwert ausgewiesen, die Verpflichtungen über 12 Monaten bis zum Ende der Vertragslaufzeit werden unter den langfristigen Leasingverbindlichkeiten bilanziert.

Passive Rechnungs­ab­grenzung

Bei den Passiven Rechnungsabgrenzungen handelt es sich einerseits um die Abgrenzungen beziehungsweise die Berücksichtigung von in ihrer Höhe bekannten Aufwendungen, welche die Berichtsperiode betreffen und für welche per Bilanzstichtag noch keine Rechnung verbucht ist (Aufwandnachtrag) und andererseits um erhaltene, bereits verbuchte Erträge, die in die Folgeperiode gehören (Ertragsvortrag). Die Passiven Rechnungsabgrenzungen werden zum Nominalwert bewertet.

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

Geleistete Investitionszuschüsse von Dritten (z. B. aus den wissenschaftlichen Fonds, von der Universität oder von anderen Institutionen), welche für die Beschaffung von Anlagevermögen durch das USZ dienen, werden unter dieser Bilanzposition ausgewiesen. Die Verwendung der Gelder (Auflösung der Verbindlichkeit) erfolgt periodengerecht im Gleichschritt mit dem Wertverzehr des zugrundeliegenden Anlagegutes. Die gemäss Abschreibungsvorausschau in den nächsten 12 Monaten nach Bilanzstichtag verwendeten Investitionszuschüsse werden in die kurzfristigen Verbindlichkeiten integriert. Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bewertet.

Langfristige Finanz­ver­bind­lichkeiten

Unter dieser Position werden die aufgenommenen Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten ausgewiesen und zu Nominalwerten geführt.

Zweckgebundene Fonds im Fremdkapital

Unter den zweckgebundenen Fonds im Fremdkapital werden Mittel ausgewiesen, welche dem USZ übertragen wurden, eine feste Zweckbindung haben und im Aussenverhältnis eine rechtliche oder wirtschaftliche Verbindlichkeit aufweisen. Es handelt sich dabei um Gelder aus wissenschaftlichen Fonds, Forschungsgelder, Legate usw., die zum Nominalwert bewertet werden.

Derivative Finanzinstrumente

Zur Absicherung der Zinssatzrisiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Derivative Finanzinstrumente zur Absicherung eines bereits bilanzierten Grundgeschäfts werden nach den gleichen Bewertungsgrundsätzen verbucht, die beim abgesicherten Grundgeschäft zur Anwendung kommen. Instrumente zur Absicherung des künftigen Geldflusses werden nicht bilanziert, sondern bis zur Realisierung des künftigen Cashflows im Anhang offengelegt.

Allgemeine Rückstellungen

Eine Rückstellung wird für eine gegenwärtige Verpflichtung gebildet, wenn deren Ursprung in einem Ereignis der Vergangenheit liegt, wenn der Mittelabfluss zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist und wenn die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Die Bewertung der Rückstellung basiert auf der Schätzung des Geldabflusses zur Erfüllung der Verpflichtung. Die Bildung, Verwendung und Auflösung erfolgt erfolgswirksam. Die Auflösung erfolgt über dieselbe Position, über die sie gebildet wurde.

Rückstellungen beziehungsweise deren Teile, die innerhalb der nächsten 12 Monate ab Bilanzstichtag fällig werden, sind in die kurzfristigen Rückstellungen umgegliedert. In den langfristigen Rückstellungen werden diejenigen Positionen ausgewiesen, die frühestens in 12 Monaten zu einem Mittelabfluss führen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt zum Fair Value (Schätzung).

Rückstellungen aus Personal­vor­sorge­einrichtungen

Das USZ hat sich für die Erfüllung der beruflichen Vorsorge (2. Säule) gemäss den Vorgaben des Gesetzes über das UniversitätsSpital Zürich USZG bei der Pensionskasse BVK angeschlossen. Ferner bestehen Anschlussverträge bei der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) sowie bei der Vorsorgestiftung des Vereins der Leitenden Spitalärzte der Schweiz (VLSS). Verpflichtungen werden gemäss den Bestimmungen zu Rückstellungen passiviert.

Der Regierungsrat hat unter dem alten Vorsorgereglement der BVK in den Jahren 2011 und 2012 ein Sanierungsprogramm für die BVK beschlossen. Dafür hat die Finanzdirektion des Kantons Zürich zentral eine Rückstellung für sämtliche angeschlossenen Arbeitgeber des Kantons gebildet. Mit RRB 1100 / 2016 vom 15.11.2016 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich beschlossen, dass die angeschlossenen Anstalten des Kantons Zürich ab dem Geschäftsjahr 2017 allfällige Sanierungsrückstellungen selber tragen müssen. Für höhere Sparbeiträge werden keine Rückstellungen gebildet, da es sich um laufende und zukünftige Verpflichtungen handelt. Für Sanierungsbeiträge sind zukünftig Rückstellungen zu bilden, sofern sich abzeichnet, dass der Deckungsgrad der BVK unter 90 % sinkt.

Fonds im Eigenkapital

Legate sowie Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit werden je nach Zweckbindung der Mittel bilanziert. Ist der Verwendungszweck eng und präzis bestimmt und besteht eine rechtliche oder wirtschaftliche Verbindlichkeit im Aussenverhältnis, erfolgt die Bilanzierung im Fremdkapital. Besteht beim Verwendungszweck ein grösserer Handlungsspielraum und besteht keine rechtliche oder wirtschaftliche Verbindlichkeit (z. B. eine Rückzahlungsverpflichtung), erfolgt die Bilanzierung im Eigenkapital.

Eigenkapital

Das Eigenkapital des USZ setzt sich aus dem Gesellschaftskapital (Dotationskapital), den Fonds im Eigenkapital, den erarbeiteten Gewinnreserven sowie dem Erfolg der Berichtsperiode zusammen. Die Bewertung des Eigenkapitals ergibt sich aus der Differenz zwischen den bewerteten Aktiven und den bewerteten Verbindlichkeiten. Das Dotationskapital und die Kapitalreserven sind zum Nominalwert bewertet. Die Wertanpassungen aufgrund der Bewertungen von Aktiven und Verbindlichkeiten erfolgen über das Periodenergebnis.

Umsatzerfassung

Eine in der Berichtsperiode erbrachte Behandlung oder Dienstleistung wird periodengerecht im Ertrag erfasst. Lieferungen werden im Ertrag erfasst, wenn die entsprechenden materiellen oder immateriellen Vermögenswerte geliefert wurden und Nutzen und Risiken sowie die Verfügungsmacht auf die Käuferschaft übergegangen sind (vgl. auch Erlösabgrenzung unter Punkt Aktive Rechnungsabgrenzung).

Als Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen gelten diejenigen Erlöse, welche aus dem gewöhnlichen Geschäftszweck, insbesondere aus Behandlungsleistungen im stationären und ambulanten Bereich sowie aus Leistungen im Bereich der Lehre und Forschung resultieren. Die Nettoerlöse umfassen den Wert der für die erbrachte Leistung zufliessenden Gegenleistung, das heisst abzüglich allfälliger Wertberichtigungen, sowie Erlösminderungen. Als stationäre Behandlung gelten Aufenthalte zur Untersuchung Behandlung und Pflege von mindestens 24 Stunden und solche von weniger als 24 Stunden, bei denen während einer Nacht ein Bett belegt wird, sowie bei Überweisung in ein anderes Spital und bei Todesfällen. Als ambulante Behandlungen gelten alle nichtstationären Behandlungen.

Steuern

Das USZ ist als selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt von den Kapital- und Ertragssteuern befreit.

Eventual­ver­pflichtungen

Eventualverpflichtungen werden auf jeden Bilanzstichtag bewertet. Eine Eventualverbindlichkeit ist grundsätzlich immer ausweispflichtig, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit nicht zur Bildung von Rückstellungen verpflichtet oder eine Rückstellung mangels einer zuverlässigen Schätzung nicht gebildet werden kann. Es bestehen keine Kreditsicherungsgarantien, Bürgschaften, Garantieverpflichtungen oder Pfandbestellungen zugunsten Dritter.

Sonstige Angaben

Personalvorsorge

Das Personal des USZ ist bei der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich versichert. Für Assistenz- und Oberärzte wurde ausserdem mit der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO ein Vertrag abgeschlossen.

Die Statuten der BVK verpflichten den Stiftungsrat zu Sanierungsmassnahmen, wenn deren Deckungsgrad unter 90 % liegt. Vor der Verselbständigung der BVK hat der Regierungs­rat im Jahr 2011 und auch im Jahr 2012 ein Sanierungsprogramm für die BVK beschlossen. Dazu wurden eine Einmaleinlage von 2’000 MCHF sowie Sanierungsbeiträge an die BVK in Form erhöhter Arbeitgeberbeiträge zulasten der konsolidierten Staatsrechnung für die Jahre 2013–2019 im Gesamtbetrag von 617 MCHF beschlossen. Für beide Beträge hat die Finanzdirektion des Kantons Zürich zentral eine Rückstellung gebildet. Trotz dieser zentral gebildeten Rückstellung hat die Finanzdirektion des Kantons Zürich für die einzelnen Leistungsgruppen die jähr­lichen Sanierungsbeiträge an die BVK in den Jahren 2013–2015 entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitgeberbeiträgen ermittelt und im KEF 2013–2015 eingestellt. Per Ende 2016 wies die BVK einen Deckungsgrad von unter 100 % aus. Damit bleiben die erhöhten Sparbei­träge weiter­hin bestehen. Mit der Bildung einer zentralen Rückstellung übernimmt der Kanton die Verantwortung für die Erfüllung der verlangten Passivierung dieser Verpflichtung vollständig und mit befreiender Wirkung für das USZ. Dies betrifft jedoch lediglich die Sanierungsbeiträge.

Für höhere Sparbeiträge werden keine Rückstellungen gebildet, da es sich um laufende und zukünftige Verpflichtungen handelt.

Finanzielle Risiken

Das USZ identifiziert und diskutiert Risiken periodisch. Die Quantifizierung der Risiken erfolgt in Anlehnung an die Standards IPSAS 28 bis 30 (Finanzinstrumente); eine entsprechende Offenlegung erfolgt in der nachfolgenden Tabelle Finanzinstrumente.

Zinsrisiko

Zu Zinsrisiken gehören die potenziellen negativen Auswirkungen einer Zinssatzveränderung auf die Vermögenswerte und Verpflichtungen in der Bilanz sowie auf das Zinsergebnis in der Erfolgsrechnung. Zinssatzschwankungen können im USZ zu einer wesentlichen Veränderung der Nutzungskosten der Immobilien sowie der Zinsbelastung auf dem Fremdkapital führen. Bei den Immobilien sowie beim Kontokorrent und Darlehen gegenüber dem Kanton wird dieses Risiko durch die stabile Zinsentwicklung des Kantons Zürich vermindert. Die am privaten Kapitalmarkt 2013 aufgenommenen 90 MCHF sind verzinslich und haben eine durchschnittliche Laufzeit von fünf Jahren.

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko ergibt sich aus der Gefahr, dass eine Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und dadurch beim anderen Partner finanzielle Verluste verursacht. Mögliche Kreditrisiken aus der operativen Tätigkeit können sich im USZ hauptsächlich aus den Forderungen gegenüber Dritten und dem Kanton Zürich ergeben. Gestützt auf das Spital­planungs- und Finanzierungsgesetz SPFG werden im stationären Bereich 53 % des Rechnungsbetrags an den Wohnkanton des Patienten fakturiert (ab 2017: 55 %). Der Hauptanteil der Lieferungen und Leistungen werden im System «Tiers Payant» (direkte Rechnungsstellung an die Kantone und Versicherungen) fakturiert. Zudem erfolgt eine aktive Bewirtschaftung der Forderungen durch das Inkassowesen des USZ sowie die Bildung von Delkredere gestützt auf Erfahrungswerten. Insgesamt kann das Kreditrisiko als gering eingestuft werden.

Ausfallrisiko

Ausfallrisiken entstehen durch die finanziellen Vermögenswerte des USZ, welche die flüssigen Mittel sowie kurzfristige und langfristige Forderungen, Finanzanlagen beziehungsweise Rechnungsabgrenzungen umfassen. Das Ausfallrisiko beinhaltet mögliche Forderungsausfälle, was einen finanziellen Verlust für das USZ darstellen würde. Das maximale Ausfallrisiko beläuft sich auf den Bilanzwert dieser finanziellen Vermögenswerte und beträgt 521’138 TCHF zum Bilanzstichtag und setzt sich wie folgt zusammen:

Werte in TCHF 2016 2015
Flüssige Mittel ohne Bargeld 10’335 7’685
Flüssige Mittel beim Kanton Zürich 120’577 86’367
Forderungen 215’767 174’440
Angefangene Behandlungen (Abgrenzungen) 15’153 17’575
Aktive Rechnungsabgrenzung 145’944 123’710
Finanzanlagen 163 120
Beteiligungen 13’199 11’248
Total finanzielle Vermögenswerte 521’138 421’145

Total finanzielle Vermögenswerte

Werte in TCHF
2016 2015
521’138 421’145

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Finanzinstrumente

Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte aller Finanzinstrumente und gleich­behandelter Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungen pro Kategorie, wobei für 2016 die Werte des konsolidierten Swiss-GAAP-FER Abschlusses zur Anwendung kommen.

per 31.12.2016 in TCHF zu Nominal­werten zu fortgeführten Anschaffungswerten zur Veräus­serung verfügbar zu fortgeführten Anschaffungswerten bis End­fälligkeit gehalten zu fortgeführten Anschaffungswerten erfolgs­wirk­sam zum Ver­kehrs­wert zu Verkehrswerten zu Handels­zwecken gehalten zu Verkehrswerten Hedging Instruments zu Verkehrswerten Buchwerte
Flüssige Mittel 10’442           10’442
Kantonales Kontokorrent 120’577 120’577
Forderungen aus LuL gegenüber            
Dritten 180’708           180’708
Kantonsgesellschaften 1’817 1’817
Nahestehenden 5’895           5’895
./. Wert­be­richti­gungen auf Forderungen (9‘177)           (9‘177)
Sonstige Forderungen 36’523           36’523
Verzinsliche Anlagen 163         163
Angefangene Behandlungen (Abgrenzung) 15’153 15’153
Aktive Rechnungsabgrenzungen 145’944           145’944
Beteiligungen 3’400      9’799     13’199
Total finanzielle Vermögenswerte 511’445 0 0 9’799 0 0 521’244
Verbindlichkeiten aus LuL gegenüber            
Dritten 53’107           53’107
Kantonsgesellschaften 9’091 9’091
Nahestehenden 1’393           1’393
Vorauszahlungen von Patienten / Kontokorrente 2’211           2’211
Sonstige kfr. Verpflichtungen 10’499           10’499
Passive Rechnungsabgrenzungen 53’884           53’884
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 2’226           2’226
Kurzfristige Darlehen 30'000           30'000
Langfristige Darlehen            
vom Kanton 42'845           42'845
von Dritten 60’067           60’067
Sonstige lfr. Verbindlichkeiten 4’578 4’578
Derivative Finanzinstrumente       744     744
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 10’725           10’725
Fonds im Fremdkapital 6’362           6’362
Total finanzielle Verbindlichkeiten 286’988 0 0 744 0 0 287’732

Buchwerte

per 31.12.2016 in TCHF
Total finanzielle Vermögenswerte Total finanzielle Verbindlichkeiten
521’244 287’732

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per 31.12.2015 in TCHF zu Nominalwerten zu fort­ge­führten An­schaffungs­werten zur Veräusserung verfügbar zu fort­ge­führten An­schaffungs­werten bis Endfälligkeit gehalten zu fort­ge­führten An­schaffungs­werten erfolgswirksam zum Verkehrswert zu Ver­kehrs­werten zu Handelszwecken gehalten zu Ver­kehrs­werten Hedging Instruments zu Ver­kehrs­werten Buchwerte
Flüssige Mittel 7’826           7’826
Kantonales Kontokorrent 86’367 86’367
Forderungen aus LuL gegenüber          
Dritten 179’613           179’613
Kantonsgesellschaften 1’019 1’019
Nahestehenden 5’253           5’895
./. Wert­be­richti­gungen auf Forderungen (11’713)           (11’713)
Sonstige Forderungen 267           267
Verzinsliche Anlagen 20     100     120
Angefangene Behandlungen (Abgrenzung) 17’575 17’575
Aktive Rechnungsabgrenzungen 123’710         123’710
Beteiligungen 3’400     7’848     11’248
Total finanzielle Vermögenswerte 409’937 0 0 8’060 0 0 421’927
Verbindlichkeiten aus LuL gegenüber          
Dritten 66’131           66’131
Kantonsgesellschaften 834 834
Nahestehenden 14’727           14’727
Vorauszahlungen von Patienten / Kontokorrente 2’034           2’034
Sonstige kfr. Verpflichtungen 11’471           11’471
Passive Rechnungsabgrenzungen 56’940           56’940
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 854           854
Kurzfristige Darlehen 30’000           30’000
Langfristige Darlehen          
vom Kanton 42’845           42’845
von Dritten 60’111           60’111
Sonstige lfr. Verbindlichkeiten 4’858 4’858
Derivative Finanzinstrumente     1’162     1’162
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 6’174           6’174
Fonds im Fremdkapital 13’333           13’333
Total finanzielle Verbindlichkeiten 310’312 0 0 1’162 0 0 311’474

Buchwerte

per 31.12.2015 in TCHF
Total finanzielle Vermögenswerte Total finanzielle Verbindlichkeiten
421’927 311’474

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Konsolidierungskreis

Im Berichtsjahr gab es keine Veränderungen am Konsolidierungskreis.

2016 2015
Beteiligung ZWZ AG, Zürich
Beteiligungsquote 40.0 % 40.0 %
Gesellschaftskapital 2‘000 2‘000
Konsolidierungsart Equity Equity

Beteiligung ZWZ AG, Zürich

Beteiligungsquote
2016 2015
40.0 % 40.0 %

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Angewendete Kon­so­li­dierungs­grundsätze

Sämtliche vorgenannte Bewertungsgrundsätze, die für den konsolidierten Abschluss gelten, werden auch für den Einzelabschluss angewendet.

Eine Umrechnung von Abschlüssen in Fremdwährung kommt nicht zur Anwendung, da die Beteiligung in CHF bilanziert.

Da das USZ die assoziierten Gesellschaften nicht verbindlich verpflichten kann, ebenfalls nach Swiss-GAAP-FER zu bilanzieren, wurde der vorliegende Abschluss der Beteiligung an der ZWZ nach OR hinsichtlich etwaiger stiller Reserven analysiert und diese Reserven bei der Berechnung des Equity-Anteils vollumfänglich berücksichtigt. Für die Bemessung des anteiligen Equity-Werts wurden somit die bestehenden stillen Reserven aufgelöst und dazugerechnet.

Überleitung von HBR zu Swiss GAAP FER

Das USZ hat auf den 1. Januar 2016 die Umstellung der Rechnungslegung von den Bestimmungen des HBR (Handbuch für Rechnungslegung) des Kantons Zürich nach IPSAS auf Swiss GAAP FER vorgenommen. Die in der finanziellen Berichterstattung ausgewiesenen Bilanzwerte 2015 wurden gemäss Vorgaben von Swiss GAAP FER angepasst (Restatement).

 

Die Umstellung von HBR auf Swiss GAAP FER beeinflusst im Wesentlichen folgende Sachverhalte:

Anlagevermögen – Beteiligung

Unter HBR wurde die Beteiligung an der ZWZ zum aktuellen Wert bilanziert, der nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt wurde. Swiss-GAAP-FER fordert die Bilanzierung der Beteiligung als Equity-Konsolidierung.

Zweckgebundenes Kapital (Fonds)

Unter HBR wurde das zweckgebundene Kapital (Forschungs-Fonds, Legate, übrige Fonds) in der Jahresrechnung des USZ im Fremdkapital ausgewiesen.

Swiss GAAP FER fordert die Zuordnung des zweckgebundenen Kapitals nach seinem wirtschaftlichen Gehalt zu Fremd- und Eigenkapital. Im Rahmen des Restatements wurden die Fonds analysiert und Fondsmittel dem Fremd- bzw. dem Eigenkapital zugeordnet.

Mehrzeiten, Ferien und Dienst­alters­geschenke

Unter HBR wurden Verpflichtungen gegenüber Personal aus Mehrzeiten, Ferien und Dienstaltersgeschenken als kurzfristige Rückstellungsposition ausgewiesen. Unter Swiss GAAP FER erfolgt der Ausweis bei den pas­siven Rechnungs­abgrenzungsposten.