Im Frühjahr 2017 hat der Kantonsrat die Revision des USZ-Gesetzes (USZG) beraten. Mit ihr sollen die Liegenschaften auf dem USZ-Gelände dem Spital im Baurecht übertragen werden. Damit soll das USZ die dringend nötige Verantwortung über die Entscheidungsprozesse erhalten. Heute sind zu viele Beteiligte involviert, es müssen viele Schnittstellen bewirtschaftet werden und die Abläufe sind langsam und fehleranfällig.
Zudem finanziert das USZ seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 auch die Immobilien aus eigenen Erträgen. Die Übertragung der Immobilien in die Bilanz des USZ ist damit eine Anpassung an die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Mehrheit der Kantone hat diesen Schritt bereits vollzogen. Mit dem revidierten USZG entfällt die Unterstellung unter das Controlling- und Rechnungslegungsgesetz des Kantons Zürich.
Das USZ wäre damit auch für die Finanzierung im Bereich Immobilien am Kapitalmarkt selber verantwortlich, so wie das bereits bei den Mobilien der Fall ist. Damit diese Änderungen auch für die Mitarbeitenden des USZ möglichst reibungslos ablaufen, wurden bereits im Berichtsjahr Vorbereitungen für ein umfangreiches Change-Management getroffen.
Projekte und Kooperationen auf den Weg gebracht
Neben den Bauprojekten konnten am USZ 2016 wichtige Projekte in den Bereichen Pflege/MTTB, Ärztliche Direktion, Betrieb, ICT, Finanzen und HRM abgeschlossen oder vorangetrieben werden. Dazu gehören – um nur einige zu nennen – die Projekte Sitzwachenpool, ambulante Disposition, Versorgungslogistik, Telefonie, Leistungserfassung und Insourcing HRM-System. Um Abhängigkeiten von externen Systemen und Einschränkungen in der Flexibilität zu beenden, hat das USZ das bisher vom Kanton betriebene Personalmanagement-System in die eigenen IT-Strukturen überführt.
Dabei wurde unter anderem auf eine fakultative elektronische Zustellung der Lohnabrechnungen gewechselt – mit Einsparungen im Ressourcenverbrauch sowie bei den Portokosten – und eine Standard-SAP-Lösung zwecks Minimierung der Komplexität eingeführt. Die genannten Projekte haben dazu beigetragen, dass die betrieblichen Abläufe qualitativ verbessert und die Auslastung und die Produktivität erhöht werden konnten.
Im Bereich der Kooperationen konnte das USZ weitere Verträge mit anderen Leistungserbringern auf verschiedenen Versorgungsstufen abschliessen. Die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich mit der Stadt Zürich wurde auch im Berichtsjahr intensiviert. So konnte die Zusammenarbeit mit der Universität Zürich und dem Stadtspital Waid im Rahmen des Universitären Geriatrie-Verbunds Zürich durch Veranstaltungen und die Publikation von Studien weiter gefestigt werden (vgl. auch Kooperationen).
Gegen Ende des Berichtsjahres wurde die Gründung der USZ Foundation, einer Stiftung des USZ, vorangetrieben. Die Stiftung hat den Zweck, Lehre, Forschung und Versorgung am USZ zu fördern. Sie soll unter anderem die Weiterentwicklung von Technologien und Innovation unterstützen und die Voraussetzungen schaffen, um den Patienten am USZ neue und verbesserte Behandlungsmethoden anbieten zu können.